Wärmeschutzverordnung
Wärmeschutzverordnung des Energierechts
Die Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung – WärmeschutzV) trat erstmals am 1. November 1977 als Folge des 1976 vom Bundestag beschlossenen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in Kraft. Ihre Zielsetzung war vor dem Hintergrund steigender Energiepreise die Reduzierung des Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen.
Die Wärmeschutzverordnung wurde zweimal novelliert. Am 1. Januar 1984 trat die 2. Wärmeschutzverordnug und am 1. Januar 1995 die 3. Wärmeschutzverordnung in Kraft. Seit dem 1. Februar 2002 ist sie durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst, die erstmals die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) vereint.