Umweltminister Wilhelm Dietzel: „Rückhalt von verunreinigtem Löschwasser im Brandfall ist…

Umweltminister Wilhelm Dietzel: „Rückhalt von verunreinigtem Löschwasser im Brandfall ist…

Wiesbaden –

Umweltminister Wilhelm Dietzel: „Rückhalt von verunreinigtem Löschwasser im Brandfall ist praktischer Umweltschutz!“

Fortbildung im Umweltsektor in der Stadthalle Friedberg

„Welche katastrophalen Auswirkungen beim Brand einer Industrieanlage entstehen können, musste der Rhein im November 1986 erleben. Durch den Brand bei der Firma Sandoz bei Basel flossen große Mengen Löschwasser in den Rhein. Die Folge war eine lang andauernde erhebliche Schädigung des Ökosystems“, darauf wies heute der Hessische Umweltminister Wilhelm Dietzel anlässlich einer Fortbildungsveranstaltung zum Rückhalt von verunreinigtem Löschwasser im Brandfall in Friedberg hin.

Umweltminister Dietzel führte dazu vor Augen: „Dieser Brand war Anlass, die deutschen Umweltgesetze zu überprüfen und zu verschärfen. Neben der Verbesserung der Anlagensicherheit wurden auch Maßnahmen bei Unfällen oder Störfällen vorgeschrieben. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen deshalb zum Beispiel doppelwandig sein oder in einer Auffangwanne stehen. Auch durch den Brand in einer Industrieanlage darf es nicht zu einer Boden- oder Gewässerverunreinigung kommen. Anfallendes Löschwasser und auslaufende, wassergefährdende Stoffe sind deshalb zurück zu halten und ohne Gefahren für die Umwelt zu entsorgen.“ Die Einhaltung dieser Anforderungen ist eine sogenannte gesetzlich vorgeschriebene Betreiberpflicht. Ob die Betreiber ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, wird bei betrieblichen Gewässerschutzinspektionen von den Wasserbehörden überprüft.

„Um diese Anforderung zu erfüllen“, so der hessische Umweltminister weiter, „wurden von der hessischen Industrie, insbesondere von der hessischen Großindustrie am Untermain, erhebliche Anstrengungen unternommen. Insbesondere wurden Auffangbecken für kontaminiertes Löschwasser gebaut. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wurde vor einigen Jahren bei dem Brand auf dem Industriepark Kalle – Albert eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Es konnte das gesamte Löschwasser zurück gehalten werden, eine Verunreinigung des Rheins und ein mögliches Fischsterben wurden vermieden!“

Um einen einheitlichen Verwaltungsvollzug in Hessen sicher zu stellen wurde von der Wasserwirtschaftsverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Brandschutz eine Handlungsempfehlung erarbeitet. Diese wird sowohl aus Sicht des Brandschutzes als auch aus der Sicht der Wasserbehörden bei der heutigen Veranstaltung vorgestellt. Der Schwerpunkt dieser Handlungsempfehlung liegt dabei auf der Beschreibung der behördlichen Verfahrensabläufe und dem Zusammenwirken der Wasserbehörden mit den Bauaufsichtsbehörden und den Brandschutzdienststellen.

HINTERGRUND:
Von der hessischen Umweltverwaltung wird am 25. November 2008 in der Stadthalle Friedberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Rückhalt von verunreinigtem Löschwasser im Brandfall durchgeführt. Diese Fortbildung richtet sich an die für den Umweltschutz Verantwortlichen in den Betrieben und der Verwaltung sowie bei den Feuerwehren. Zu der Fortbildung haben sich 200 Personen angemeldet.

Neben diesen „trocknen“ gesetzlichen Grundlagen werden bereits umgesetzte Konzepte vorgestellt und diskutiert. Als Beispiel für die hessischen Industrieparks wird das Brandschutzkonzept des Industrieparks Kalle – Albert in Wiesbaden vorgestellt. Zum Vergleich erläutert ein mittelständiges Unternehmen seinen Weg zur Löschwasserrückhaltung. Im Gegensatz zu den Industrieparks verfügen diese kleinen und mittleren Unternehmen nicht über eine eigene Werksfeuerwehr, die in kürzester Zeit mit der Brandbekämpfung beginnen kann.

Zur Abrundung wird das Vorgehen der Feuerwehr bei Bränden in Gefahrstofflagern vorgestellt. Im Mittelpunkt steht dabei, wie die Feuerwehreinsätze vorbereitet werden, welche Vorschriften zu beachten sind und welche Taktik bei einem Brand angewandt wird.

Die Fortbildung wird auch genutzt, die neuesten rechtlichen Entwicklungen auf Bundesebene vorzustellen. Nach der Änderung des Grundgesetzes ist der Bund für den anlagen- und stoffbezogenen Gewässerschutz zuständig. Hessische Regelungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden künftig von einer Bundesregelung abgelöst. Über die ersten Überlegungen des Bundes zu dieser Verordnung und den Stand der Bearbeitung wird kurz informiert.

Pressestelle
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