Trippelschritte beim Klimaschutz: Trotz Verbesserungen haben KWK-Gesetz und…
Trippelschritte beim Klimaschutz: Trotz Verbesserungen haben KWK-Gesetz und…
Berlin –
Trippelschritte beim Klimaschutz: Trotz Verbesserungen haben KWK-Gesetz und Erneuerbare-Wärme-Gesetz noch große Defizite
Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Koalitionsfraktionen aufgefordert, die Klimaschutzmaßnahmen im so genannten Klimaschutzpaket dringend nachzubessern. Mit den morgen im Bundestag zur Abstimmung stehenden drei Gesetzen des so genannten „Klimapakets Eins“ drohe Deutschland seine Klimaschutzziele zu verfehlen. Nachdem vor zwei Wochen der Kabinettsbeschluss zum „Klimapaket Zwei“ (beide Pakete dienen der Umsetzung der so genannten Meseberg-Beschlüsse) verschoben wurde, bleibe nun auch der fertige erste Teil hinter den Erwartungen zurück.
Der BUND sieht gravierende Mängel vor allem bei der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und beim Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Dagegen bringe das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen kräftigen Schub für den Klimaschutz, indem künftig Windenergie verstärkt gefördert werde. Dadurch wolle man bis 2020 in Deutschland einen Anteil von mindestens 30 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien erreichen.
Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Beim Erneuerbare-Energien-Gesetz haben sich die vorausschauenden Energiepolitiker der Koalition gegen große Teile der CDU-Fraktion durchgesetzt. Der ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien ist aber nur sinnvoll, wenn er ökologisch verträglich erfolgt.“ Bisher fehlten jedoch noch ausreichende Standards für den nachhaltigen Anbau von Biomasse. Der BUND-Chef kritisierte auch die im EEG vorgesehene verstärkte Förderung der Wasserkraft, da das Maximum einer umweltverträglichen Wasserkraft inzwischen erreicht sei.
Erhebliche Defizite weise die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetz) auf. Zwar sei es der SPD-Fraktion zu verdanken, dass das Gesetz bis 2020 ein Viertel der Stromversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung vorsehe. Jedoch reiche die auf 750 Millionen Euro pro Jahr begrenzte Förderung nicht aus, dieses Ziel auch zu erreichen. Bei steigenden Kraftwerkspreisen seien die einzelnen Fördersätze zu niedrig. „Der Ausbau der effizienten Kraft-Wärme-Kopplung ist eine zentrale Stellschraube für mehr Klimaschutz – da darf nicht derart halbherzig gehandelt werden“, sagte Weiger. Positiv sei, dass die Fraktionen entgegen dem Regierungsentwurf für das „Klimapaket Eins“ auch KWK-Anlagen in Krankenhäusern, Hallenbädern und anderen Dienstleistungsbetrieben förderten.
Auch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) werde die vorhandenen Klimaschutzpotentiale nicht erschließen, da der Einsatz erneuerbarer Energien nur für Neubauten, nicht aber für Altbauten vorgeschrieben werde. Einzelne Bundesländer wie Baden-Württemberg seien hier schon weiter. Außerdem drohe über die Energieeinsparverordnung (EnEV) im geplanten „Klimapaket Zwei“ die ohnehin mangelhafte Klimaschutzwirkung des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes komplett ausgehebelt zu werden. Strengere Anforderungen an die Gebäudedämmung fielen künftig weg, wenn lediglich die Vorschriften des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes eingehalten würden.
Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Energieexperte, Tel. 030-27586-421 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressestelle, Tel. 030-27586-425/-489, Fax: -440, Mobil: 0171-8311051, E-Mail: presse@bund.net , www.bund.net
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