„Tiere brauchen einen Anwalt!“ – Unterschriften für Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen
„Tiere brauchen einen Anwalt!“ – Unterschriften für Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen
Gemeinsame Pressemitteilung:
Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V.
Bundesverband Tierschutz e.V.
Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Tierschutzverein Dresden – Menschen für Tierrechte e.V.
Tierschutzverein Leipziger Land und Umgebung e.V.
„Tiere brauchen einen Anwalt!“ – Unterschriften für Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen
Rund 4.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern Sachsens zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage wurden heute an die Vorsitzende des Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags, Bettina Simon, übergeben. Die Bürger unterstützen damit die Forderung, dass anerkannte Tierschutzverbände vor Gericht klagen können und so die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften gerichtlich überprüft werden kann. Die Unterschriften wurden überreicht durch die Tierschutzorganisationen Bundesverband Menschen für Tierrechte und Tierschutzverein Dresden – Menschen für Tierrechte, Bund gegen den Missbrauch der Tiere, Bundesverband Tierschutz und Tierschutzverein Leipziger Land und Umgebung. Sie wollen damit den Antrag auf Einführung des Klagerechts unterstützen, den Bündnis 90/Die Grünen in den Sächsischen Landtag eingebracht haben und über den in der Plenarsitzung am 15. Oktober beraten werden soll.
Im deutschen Rechtssystem kann nur vor Gericht klagen, wer in seinen eigenen Rechten betroffen ist. So können Tiernutzer für ihre Interessen durch alle Instanzen klagen, während Tierschutzorganisationen bei Verstößen gegen den Tierschutz lediglich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten können. Die Anzeigen werden aber regelmäßig eingestellt. Nur die Tierschutz-Verbandsklage kann erreichen, dass die Gerichte prüfen, ob Tierschutzbestimmungen auch tatsächlich eingehalten werden. Die Tierschutz-Verbandsklage schafft kein neues Tierschutzrecht, sondern stärkt Behörden, bereits geltende Tierschutzvorschriften durchzusetzen.
Gemäß dem Motto „Tiere brauchen einen Anwalt!“ setzen die oben genannten Verbände darauf, dass Sachsen jetzt beispielgebend als zweites Bundesland – nach Bremen – die rechtliche Schieflage begradigt. Sie halten die Zulassung des Verbandsklagerechts für besonders anerkannte Tierschutzverbände als Mittel eines modernen Rechtsstaates für überfällig, um endlich das seit 2002 im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz lebendig werden zu lassen. Sollte Sachsen in dieser Legislaturperiode das Klagerecht nicht einführen, werden die Verbände dies als zentrales Thema zur Landtagswahl 2009 machen.
Das Verbandsklagerecht hat sich bereits im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht bewährt. In Deutschland kann die Tierschutz-Verbandsklage auf Bundes- sowie auf Landesebene etabliert werden. Bremen hat im vergangenen Jahr als erstes Bundesland dieses Klagerecht für anerkannte, im Bundesland tätige Tierschutzorganisationen eingeführt.
Es schreibt Ihnen/Kontakt:
Pressestelle Bundesverband Menschen für Tierrechte:
Pressereferentin Stephanie Elsner
Tel.: 05207 – 929263,
E-Mail: elsner@tierrechte.de
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