Preismissbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen Gasversorgungsunternehmen auf der…

Preismissbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen Gasversorgungsunternehmen auf der…

Berlin –

Preismissbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen Gasversorgungsunternehmen auf der Grundlage des neuen Kartellrechts eingestellt

Das Bundeskartellamt hat heute mitgeteilt, dass die Gaspreismissbrauchsverfahren gegen sechs regionale E.ON-Gasversorger eingestellt worden sind, nachdem die Unternehmen freiwillige finanzielle Zusagen zugunsten der betroffenen Verbraucher abgegeben haben. Die Missbrauchsverfahren waren Anfang März 2008 auf der Grundlage des neuen § 29 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) eingeleitet worden. Über die Zusagen verpflichten sich die Regionalversorger, die Gaspreise trotz erheblich gestiegener Bezugskosten zwei weitere Monate stabil zu halten und den Kunden einen Bonus zu gewähren. Der Vorteil für die Kunden beläuft sich auf insgesamt 55 Mio.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hierzu: „Ich begrüße die durch das Einwirken des Bundeskartellamts erreichte Entlastung der betroffenen Verbraucher. Gerade die bereits für den Beginn der Heizperiode angekündigten Erhöhungen der Gaspreise hätten für die Verbraucher zu erheblichen finanziellen Belastungen geführt. Das konnte vom Bundeskartellamt nun mit Hilfe des neuen Kartellrechts verhindert werden. Der neu geschaffene § 29 GWB zeigt damit seine ersten positiven Auswirkungen in den Taschen der Verbraucher.“

Der § 29 GWB ist am 22. Dezember 2007 in Kraft getreten und konkretisiert das geltende allgemeine Missbrauchsverbot für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter. Insbesondere erleichtert es den Kartellbehörden, Preise zu untersagen, die die Kosten unangemessen überschreiten oder die Preise von Vergleichsunternehmen erheblich übersteigen. Im Kartellverfahren tragen nun die Unternehmen die Beweislast für die sachliche Rechtfertigung. Die Vorschrift ist bis 2012 befristet.

Bundesminister Glos weiter: „Die Missbrauchsverfahren zeigen, dass einzelne ‚Preis-Ausreißer‘ vom Bundeskartellamt zwar wieder eingefangen werden können. Sie zeigen auch deutliche Preisunterschiede, die einen Versorgerwechsel für die Verbraucher lohnend macht. Gegen die Erhöhung der Gasbezugskosten durch die Gasproduzentenländer kann allerdings auch das Bundeskartellamt nicht einschreiten. Mit Blick auf die Energiepreise insgesamt gilt: Wichtig ist ein ausgewogener Energieträgermix. Dazu zählt auch die Kernenergie. Je mehr Bezugsquellen überall auf der Welt genutzt werden, desto sicherer und im Ergebnis auch günstiger ist die Versorgungslage.“

Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de

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