NABU: Klimawandel erhöht Anforderungen an Schutz wandernder Tierarten

NABU: Klimawandel erhöht Anforderungen an Schutz wandernder Tierarten

Bonn –

NABU: Klimawandel erhöht Anforderungen an Schutz wandernder Tierarten

Miller: Saiga-Antilope, Haie und Zugvögel besonders betroffen

Berlin/Rom – Anlässlich des Verhandlungsbeginns der neunten Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über wandernde Tierarten („Bonner Konvention“) in Rom hat der NABU ein rasches und entschiedenes Handeln der Vertragsparteien zum Schutz wandernder Tierarten gefordert.

„Es gilt vor allem den Schutz der Saiga-Antilope länderübergreifend zu organisieren und den Schutz der Haie zu verbessern. Vor allem müssen die Folgen des Klimawandels bei der Arbeit der Konvention künftig stärker berücksichtigt werden“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die weltweite Artenvielfalt lasse sich nur effektiv erhalten, wenn ein möglichst lückenloser Schutz der Tiere gewährleistet werden kann.

Miller: „Viele wandernde Arten bewegen sich zwischen unterschiedlichen Klimazonen und haben es daher bei der Anpassung an Klimaveränderungen schwer.“ So benötigten etwa Zugvögel nicht nur sichere Brutgebiete, sondern auch geschützte Rast- und Überwinterungsgebiete. „Gerade in Zeiten des Klimawandels kann das zusammenhängende europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 als Vorbild für andere Regionen der Erde dienen“, so Miller.

Das „Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS) der Vereinten Nationen wurde am 23. Juni 1979 in Bonn verabschiedet. Es trat am 1. November 1983 in Kraft. Mit der Konvention haben sich die 110 Vertragsstaaten verpflichtet, vor allem Maßnahmen zum weltweiten Schutz und zum Erhalt wandernder wild lebender Tierarten zu treffen, einschließlich ihrer nachhaltigen Nutzung. Dies betrifft etwa 1.200 Arten und Artengruppen, unter anderem Zugvögel, Wale, Haie, Saiga-Antilope oder Gorilla. Für einzelne Arten oder Gruppen, die gefährdet, jedoch nicht notwendigerweise vom Aussterben bedroht sind, werden zudem Regionalabkommen beschlossen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels steigt der Bedarf an grenzübergreifender Hilfe und koordiniertem Schutz von Arten.

Der NABU setzt sich mit konkreten Projekten vor Ort seit Jahren für den Schutz wandernder Tierarten ein. Beispiele sind der Schutz von Zugvögeln in Europa, der Schutz von Schneeleopard und Saiga-Antilope in Zentralasien, sowie das internationale Engagement zum Schutz von Haien.

Für Rückfragen: Magnus Herrmann, NABU- Artenschutzexperte, mobil: 0171-6407431

Im Internet zu finden unter www.NABU.deund www.nabu.de/themen/international
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