NABU fordert Verursacherprinzip bei Kosten für Atommülllager Asse

NABU fordert Verursacherprinzip bei Kosten für Atommülllager Asse

Bonn –

NABU fordert Verursacherprinzip bei Kosten für Atommülllager Asse

Miller: Steuerzahler dürfen nicht die Suppe der Konzerne auslöffeln

Berlin – Vor der entscheidenden Bundestagsdebatte über die Novelle des Atomgesetzes am morgigen Freitag kritisiert der NABU das Vorhaben der Bundesregierung, die Kosten für die Sanierung und Stilllegung des Atommülllagers Asse von den Atomkonzernen auf die Steuerzahler abzuwälzen. „Wer Abfall verursacht, der muss für seine Entsorgung zahlen. Was beim Hausmüll selbstverständlich ist, muss auch beim Atommüll gelten“, erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Die Bestimmung für das Atommülllager Asse im Entwurf der Atomgesetznovelle, der morgen im Bundestag zur Abstimmung steht, laute jedoch uneingeschränkt: „Die Kosten für den Weiterbetrieb und die Stilllegung trägt der Bund.“

Es sei davon auszugehen, dass ein Großteil der in der Asse eingelagerten radioaktiven Abfälle ursprünglich aus den Atomkraftwerken der Energiekonzerne stamme. „Die sichere Entsorgung aller radioaktiven Gebinde, die aus Atomkraftwerken stammen, muss selbstverständlich von den Betreibern dieser Kraftwerke finanziert werden. Sonst werden die wahren Kosten der Atomkraft auf den Staat verschoben und verschleiert“, so Miller. Der NABU fordert daher die Bundestagsabgeordneten auf, die Atomgesetznovelle in dieser Form abzulehnen. „Auf keinen Fall dürfen die Steuerzahler die Suppe der Atomkonzerne auslöffeln“, stellte der NABU-Bundesgeschäftsführer klar. Der NABU spricht sich eindeutig für den im Atomkonsens vereinbarten Ausstieg aus der Risikotechnologie Atomkraft aus.

Für Rückfragen:
Elmar Große Ruse, NABU-Energieexperte, Tel. 030. 284 984-1611.

Im Internet zu finden unter www.NABU.de/new/pmcounter.cfm?n_pinr_=354657″ width=“1″ height=“1″>