KOPP: BGH-Urteil zu Stromnetzentgelten ist ein Sieg für den Wettbewerb und für die Verbraucher

KOPP: BGH-Urteil zu Stromnetzentgelten ist ein Sieg für den Wettbewerb und für die Verbraucher

Berlin –

KOPP: BGH-Urteil zu Stromnetzentgelten ist ein Sieg für den Wettbewerb und für die Verbraucher
BERLIN. Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Streit um die Rechtmäßigkeit der Kürzung der Stromnetzentgelte durch die Bundesnetzagentur erklärt die energiepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gudrun KOPP:
Das heutige Urteil des BGH ist gut für die Bundesnetzagentur, gut für den Wettbewerb auf den Energiemärkten und damit letztlich auch gut für die deutschen Verbraucher.
Der Deutsche Bundestag hatte sich bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes 2005 bewusst für eine lernende Regulierung entschieden, die der Bundesnetzagentur gewisse Spielräume bei der Kontrolle des natürlichen Monopols „Netz“ zubilligt. Dies war unvermeidlich, um insbesondere Informationsasymmetrien zwischen Regulierer und Monopolunternehmen zumindest auszugleichen. Es war immer klar, dass diese Spielräume von den Unternehmen auch auf dem Klageweg ausgelotet werden würden. Es spricht für die Arbeit der Bundesnetzagentur, dass sie diese Verfahren fast immer siegreich bestreiten konnte.
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