HOYER: Das indisch-amerikanische Nuklearabkommen ist weiterhin nicht zustimmungsfähig
HOYER: Das indisch-amerikanische Nuklearabkommen ist weiterhin nicht zustimmungsfähig
HOYER: Das indisch-amerikanische Nuklearabkommen ist weiterhin nicht zustimmungsfähig
BERLIN. Zur heute beginnenden Tagung der Nuclear Suppliers Group über eine Ausnahmeregelung für das indisch-amerikanische Nuklearabkommen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende und außenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Werner HOYER:
Spätestens seit der gestrigen Veröffentlichung der Antworten der US-Regierung auf einen aus 45 Fragen bestehenden Katalog zum US-indischen Nukleardeal muss jedem klar sein, dass dieses Abkommen nicht zustimmungsfähig ist. Wenn sich selbst die Vertragspartner über die Konditionen nicht einig sind, dann ist das ein gewichtiger Grund mehr, diesem Abkommen die Zustimmung zu verweigern.
Deutschland kann sich gerade als Vorsitz der Nuclear Suppliers Group nicht auf eine moderierende Rolle zurückziehen. Es kann nicht sein, dass sich die Bundesregierung einerseits in allen Sonntagsreden zu einer aktiven Rolle bei Abrüstungs- und Rüstungskontrolle bekennt, dann aber andererseits eine Politik unterstützt, die die ohnehin schon schwächelnden internationalen Rüstungskontrollregime weiter aushöhlt. Die Bundesregierung wird mit ihrem Abstimmungsverhalten in dieser Frage selbst die Antwort darauf geben, wie ernst sie es mit einer konsequenten Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik meint.
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier erklärte auf einer Fachkonferenz im Jahre 2006, es wäre „ein gutes Signal, wenn Indien dem umfassenden Teststoppvertrag beiträte, ein Produktionsmoratorium für Spaltmaterial für Waffenzwecke erklärte und auch Verpflichtungen zur Beschränkung und letztendlich zur Abrüstung seines Kernwaffenprogramms akzeptierte“. Es ist vollkommen unverständlich, dass für die Bundesregierung diese selbst aufgestellten Kriterien jetzt keine Gültigkeit mehr haben sollen.
Die Bundesregierung handelt hier nicht nur gegen den Rat nahezu aller Experten auch aus den eigenen Reihen, sondern vermutlich auch gegen eine Mehrheit des Deutschen Bundestages. In einer so entscheidenden Frage für die nukleare Nichtverbreitung wäre die Bundesregierung deshalb gut beraten, eine Positionierung nicht ohne intensive Rücksprache mit den Gremien des Parlaments zu unternehmen.
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