BGH-Urteil belegt Preistreiberei der Stromkonzerne
BGH-Urteil belegt Preistreiberei der Stromkonzerne
Berlin –
BGH-Urteil belegt Preistreiberei der Stromkonzerne
‚Die Energiekonzerne machen mit den Stromnetzen Kasse auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher‘, so Hans-Kurt Hill zum heutigen BGH-Urteil in Karlsruhe gegen den Strommonopolisten Vattenfall. Der Konzern hatte jahrelang überhöhte Netzentgelte verlangt und so die Strompreise hochgetrieben. DIE LINKE sieht sich in ihrer Auffassung gestärkt, dass die Stromautobahnen in öffentliche Hand gehören. Die Netze müssen dem Interesse der Allgemeinheit dienen und nicht dem Renditestreben der Konzerne. Der energiepolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:
‚Der Rechtsstreit zeigt auch: Eine konsequente behördliche Überwachung der Stromwirtschaft in allen Bereichen ist zwingend erforderlich. Der Fall Vattenfall ist nur die Spitze des Eisbergs. Ein Großteil der Preistreiberei auf dem Energiemarkt liegt noch im Dunkeln. Mit deutlichen Preisnachlässen für die Stromkundinnen und Kunden ist nach dem BGH-Urteil deshalb nicht zu rechnen. Wo den Energiekonzernen beim Netz die Profite entgehen, werden bei der Erzeugung und bei Stromhandel die Gewinnmargen erhöht. Das wirkliche Schwarze Loch ist die Leipziger Strombörse EEX. Hier werden künstlich Preise erzeugt, die um das Doppelte über den tatsächlichen Bereitstellungskosten für Strom liegen.‘
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
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