Umwelt- und Forstminister Wilhelm Dietzel: „Vertragsnaturschutz im Wald in Hessen kommt gut…
Umwelt- und Forstminister Wilhelm Dietzel: „Vertragsnaturschutz im Wald in Hessen kommt gut…
Umwelt- und Forstminister Wilhelm Dietzel: „Vertragsnaturschutz im Wald in Hessen kommt gut voran!“
Der auch für den Forst in Hessen zuständige Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wilhelm Dietzel, hat heute in Wiesbaden eine positive Bilanz des Vertragsnaturschutzes in Hessen gezogen: „Die Stiftung Natura 2000 hat für den Abschluss von Verträgen mit hessischen Waldbesitzern für das Jahr 2008 etwa 390.000 Euro bewilligt. In den nächsten Wochen können auf dieser Grundlage insgesamt neun neue Verträge unterzeichnet werden! Damit können wir die naturnahe Pflege und Bewirtschaftung von cirka 4.000 Hektar Wald in Übereinstimmung mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union für die nächsten Jahre sicherstellen!“
Das Land Hessen ist im Rahmen der Umsetzung der europäischen Naturschutz–Richtlinien verpflichtet, entsprechende Regelungen zu treffen. Diese sollen nach den Vorgaben der Landesregierung soweit als möglich im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen mit betroffenen Waldbesitzern gewährleistet werden. Dietzel hierzu: „Zur Finanzierung der Verträge wurde daher bereits im Jahr 2002 nach Abschluss eines Rahmenvertrages des von mir geführten Ministeriums mit dem Hessischen Waldbesitzerverband, dem Hessischen Städte- und Gemeindebund und dem Hessischen Städtetag als Vertreter der privaten und kommunalen hessischen Waldbesitzer eine eigene Stiftung gegründet. Die Stiftung Natura 2000 wurde vom Land mit einem Kapital in Höhe von 12 Millionen Euro ausgestattet um ihre Aufgabe bewältigen zu können.“
Ministerialdirigent Carsten Wilke, Vorsitzender der Stiftung und zuständiger Abteilungsleiter für Forsten und Naturschutz im Hessischen Umweltministerium, sieht mit den Vertragsabschlüssen eine neue Qualität der Zusammenarbeit mit Waldbesitzern im Naturschutz erreicht. „Wir benötigen eine dauerhafte konstruktive Zusammenarbeit zur Erfüllung der Naturschutzziele mit den betroffenen Waldbesitzern in den auf europäischer Ebene geschützten NATURA 2000-Gebieten. Diese Zusammenarbeit mit den Waldbesitzern ermöglicht es uns, die Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie in einer partnerschaftlichen und kooperativen Art und Weise zu erfüllen. Hoheitliche Gebote müssen nicht zur Anwendung kommen“, so Wilke abschließend.
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