Abschluss der (weiteren) Preismissbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen…
Abschluss der (weiteren) Preismissbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen…
Abschluss der (weiteren) Preismissbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen Gasversorgungsunternehmen auf der Grundlage von § 29 GWB
Das Bundeskartellamt hat heute mitgeteilt, dass die Anfang März 2008 auf der Grundlage des neuen § 29 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeleiteten Gaspreismissbrauchsverfahren weitgehend eingestellt worden sind, nachdem die Mehrzahl der Gasversorger freiwillige finanzielle Zusagen zugunsten der betroffenen Verbraucher abgegeben haben. Über die Zusagen verpflichten sich die Unternehmen, den Verbrauchern einen finanziellen Bonus zu gewähren, Preiserhöhungen zu verschieben oder sogar die Preise zu senken. Am 6. Oktober waren bereits Gaspreismissbrauchsverfahren gegen sechs regionale E.ON-Gasversorger gegen finanzielle Zusagen eingestellt worden. Der Vorteil für die Gasverbraucher beläuft sich insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 127 Millionen Euro.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hierzu: „Ich begrüße die konsequente und erfolgreiche Anwendung des neuen Kartellrechts durch das Bundeskartellamt. Gerade in der derzeit außergewöhnlich schwierigen wirtschaftlichen Situation ist eine finanzielle Entlastung der betroffenen Verbraucher bei den Gaspreisen von großer Bedeutung. Daher sollten die Gasunternehmen auch ihre Preissenkungspotentiale angesichts der deutlich gefallenen Ölpreise möglichst rasch an die Verbraucher weitergeben. Erfreulicherweise haben sich einige Versorger schon zu diesem Schritt entschlossen. Die anderen fordere ich auf, diesem Beispiel zu folgen.“
Der § 29 GWB ist am 22. Dezember 2007 in Kraft getreten und konkretisiert das geltende allgemeine Missbrauchsverbot für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter. Er soll es insbesondere den Kartellbehörden erleichtern, Preise zu untersagen, die die Kosten unangemessen überschreiten oder die Preise von Vergleichsunternehmen erheblich übersteigen. Im Kartellverfahren tragen die Unternehmen die Beweislast für die sachliche Rechtfertigung. Die Vorschrift ist bis 2012 befristet.
Bundesminister Glos weiter: „Die Missbrauchsverfahren zeigen deutliche Preisunterschiede, die einen Versorgerwechsel für die Verbraucher lohnend machen. Die Verbraucher sollten verstärkt die Preise vergleichen und bereits bestehende Möglichkeiten des Lieferantenwechsels wahrnehmen, wenn sie dadurch sparen können. Das sorgt für stärkeren Wettbewerbsdruck auf die Gasversorger und kommt im Ergebnis allen Verbrauchern zu Gute.“
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