Keine Einschränkung des Tierschutzrechtes

Keine Einschränkung des Tierschutzrechtes

Berlin –

Keine Einschränkung des Tierschutzrechtes

Europäische Bestimmungen dürfen deutsches Tierschutzrecht nicht unterwandern. Dies betont der Bundesrat in seiner heutigen Stellungnahme zu einer geplanten Verordnung der EU-Kommission, die den Tierschutz bei Tötung und Schlachtung von Nutztieren stärken soll. Zwar sei es grundsätzlich zu begrüßen, den Tierschutz an den wissenschaftlichen und technischen Standard anzupassen. In der vorgelegten Form lehnen die Länder den Verordnungsvorschlag jedoch ab.

Besonderes Augenmerk richtet der Bundesrat auf das Schächten: Dies dürfe nur zulässig sein, wenn den Tieren kein erheblicher Schmerz zugefügt wird. Bei zahlreichen Bestimmungen wie der Tötung ohne Betäubung spricht er sich für einen weitergehenden Tierschutz aus. Außerdem müssten unnötige Belastungen für kleinere Betriebe vermieden werden. So sei es beispielsweise ausreichend, wenn dort der Betriebsinhaber die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen sicherstellt. Nur auf größeren Schlachthöfen sollte diese Aufgabe ein eigens dafür benannter Tierschutzbeauftragte wahrnehmen. Die Tötung landwirtschaftlicher Nutztiere außerhalb von Schlachthöfen müsse den Mitgliedstaaten im Rahmen der Subsidiarität vorbehalten sein.

Im Übrigen fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Anhänge der Verordnung und die Anforderungen an das Schlachten ohne Betäubung in enger Abstimmung mit den Ländern zu regeln. Außerdem solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Verordnung ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Betäubungsgeräte vorsieht. Entsprechende Genehmigungen würden sicherstellen, dass die Anlagen in der Praxis tierschutzgerecht zur Anwendung kommen.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung

Drucksache 692/08 (Beschluss)

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