Pflanzenschutzmittelrueckstaende in Lebensmitteln auf ein Minimum begrenzen

Pflanzenschutzmittelrueckstaende in Lebensmitteln auf ein Minimum begrenzen

Berlin –

Pflanzenschutzmittelrueckstaende in Lebensmitteln auf ein Minimum begrenzen

Zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Schutz vor Pflanzenschutzmittelrueckstaenden in Lebensmitteln verstaerken“ erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gustav Herzog:

Wenn ueberhaupt, dann gehoeren Pflanzenschutzmittel in die Produktion, nicht aber auf das Ernteprodukt. Wie der Name bereits sagt, sollen Pflanzenschutzmittel Pflanzen vor Krankheiten, Schaedlingen und Unkraut schuetzen. So helfen sie der Landwirtschaft und dem Gartenbau, Ernte und Ertrag zu sichern. Richtig angewendet sind sie im Endprodukt zwar als Spuren nachweisbar, doch bei Verzehr unbedenklich. Fuer diese Rueckstaende gibt es gesetzliche Hoechstwerte, die problemlos eingehalten werden, wenn die Pflanzenschutzmittel nach den fuer sie auferlegten Anwendungsbestimmungen angewendet werden.

Das Lebensmittelmonitoring stellt jedoch immer wieder Grenzwertueberschreitungen fest, die darauf schliessen lassen, dass die Pflanzenschutzmittel falsch angewendet werden. Jede Ueberschreitung ist eine zuviel und auch im Sinne der sauber arbeitenden Produzenten muessen diese Verstoesse nachkontrolliert und streng geahndet werden. Erzeugung und Handel stehen in erster Pflicht, gesunde und einwandfreie Produkte am Markt anzubieten. Wir haben Bund und Laender aufgefordert, die Kontrollsysteme noch enger miteinander zu verzahnen und effektiver zu gestalten, damit die anhaltenden Belastungen durch Pflanzenschutzmittel minimiert werden.
Spezielles Augenmerk muessen wir auf besondere Verbrauchergruppen legen, wie insbesondere Kinder und aeltere Menschen. Neben der Kontrolle und der Ahndung sind aber auch Informationen und Beratung wichtige Pfeiler der Reduktionsstrategie.

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