Missbrauch von Standortdaten muss eingeschraenkt werden
Missbrauch von Standortdaten muss eingeschraenkt werden
Missbrauch von Standortdaten muss eingeschraenkt werden
Zur Ankuendigung des Staatssekretaers beim Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie, die Auswertung privater Standortdaten einzuschraenken, erklaert der SPD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Ausschusses fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Manfred Zoellmer:
Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie hat die Initiative der SPD-Verbraucherpolitiker aufgegriffen und erklaert, dass im Rahmen der laufenden Aenderung des Telekommunikationsgesetzes eine Regelung gegen den Missbrauch von Standortdaten gefunden werden muss.
Immer oefter werden in letzter Zeit Ortungsdienste fuer private Handy- Standortdaten in den Medien angeboten. Ueber diese Serviceanbieter kann man eine beliebige Zielperson anhand ihres Mobiltelefons sofort lokalisieren. Dies eroeffnet erhebliche Missbrauchsmoeglichkeiten, auch wenn fuer Ortungsdienste zweifellos nuetzliche Anwendungsbereiche denkbar sind, wie zum Beispiel die Ortung einer in Not geratenen Person oder das Auffinden eines vermissten Kindes.
Fuer die Ortung privater Mobiltelefone ueber einen Serviceanbieter muss derzeit lediglich eine SMS zur Einwilligung an den Anbieter gesendet werden. Die Missbrauchsgefahr besteht darin, dass nicht sichergestellt werden kann, ob diese Einwilligung tatsaechlich vom Handyeigentuemer stammt.
Die Anbieter eines Ortungsdienstes sollten gesetzlich verpflichtet werden, die Teilnehmer in deutlicher Weise darueber zu informieren, dass eine Ortung ihres Mobiltelefons stattfindet. Wir brauchen keine private Spionage oder Nachstellung in Deutschland.
Mit dem nunmehr vorliegenden Vorschlag soll endlich sichergestellt werden, dass eine Einwilligung ausdruecklich und rueckverfolgbar vom Handyinhaber stammt. Nur unter dieser Voraussetzung sollte eine Ortung des entsprechenden Mobiltelefons moeglich sein.
Es ist erfreulich, dass das zustaendige Bundesministerium dies entsprechend im Telekommunikationsgesetz verankern will.
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