Gabriel dringt auf grundlegend neuen Umgang mit der Asse

Gabriel dringt auf grundlegend neuen Umgang mit der Asse

Berlin –

Gabriel dringt auf grundlegend neuen Umgang mit der Asse
Statusbericht belegt schwerwiegende Defizite beim Betreiber, bei der Genehmigungsbehörde und bei der Strahlenschutzaufsicht
Nach Ansicht von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel muss der Umgang mit dem Versuchsendlager Asse und dessen Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden grundlegend neugestaltet werden, um weitere Fehler in der Verfahrensführung und daraus folgende Gefahren für die Zukunft zu vermeiden. Der heute auf Anforderung des Bundesumweltministeriums vom niedersächsischen Umweltministerium vorgelegte Statusbericht Asse bestätige die Befürchtungen über den Zustand der Asse, sagte Gabriel. Zudem seien schwerwiegende Mängel im bisherigen Umgang mit dem Versuchsendlager deutlich geworden — bei der Helmholtz-Gesellschaft München (HMGU) als Betreiberin ebenso wie beim niedersächsischen Landesbergamt.
Weder der Betreiber noch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als bergrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde hatten das Verfahren nach atomrechtlichen Maßstäben geführt. Experten der Entsorgungskommission des Bundes kommen zu dem Schluss, dass der Strahlenschutz in der Anlage nicht der in kerntechnischen Anlagen üblichen Sicherheitsphilosophie entspreche. „Dies wirkt sich von der grundlegenden Organisation des Strahlenschutzes in der Anlage bis zur personellen Ausstattung aus.“
Der Statusbericht Asse war von Gabriel für Ende August angefordert worden. Der Bundesumweltminister dankte seinem niedersächsischen Kollegen Heinrich Sander für die termingerechte Vorlage des Berichts. Er fasste die wesentlichen Ergebnisse des Statusberichts wie folgt zusammen: Der Betreiber ist seit langer Zeit ungenehmigt mit radioaktiven Stoffen umgegangen. Der Umgang mit radioaktiven Abfällen im Betrieb war nicht sachgemäß. Dokumentationsstandards bei Strahlenschutzanweisungen wurden nicht eingehalten. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass weitere Abfälle auftauchen, die bisher nicht bekannt waren. Der Betreiber hat keine ausreichende Fachkunde im Atom – und Strahlenschutzrecht. Er schafft durch Baumaßnahmen neue Risiken und trifft Maßnahmen ohne ausreichende Kenntnis über Rückwirkungen auf die Störfallsicherheit und Langzeitsicherheit. So führt die Verfüllung von Kammern dazu, dass irreversibel unkontrollierte neue Wegsamkeiten für Laugenzutritte auftreten können. Die Kommunikation des Landesbergamtes mit der vorgesetzten Strahlenschutz-Behörde war unzureichend, was am Umgang mit kontaminierten Salzlösungen deutlich wurde. Die Kenntnisse des Landesbergamtes im Atom- und Strahlenschutzrecht und der atom- und strahlenschutzrechtlichen Anforderungen sind nicht ausreichend.
Gabriel nannte es einen unglaublichen Vorgang, dass die Undichtigkeiten des Bergwerks nicht erst 1988 bekannt geworden seien, wie der Betreiber behauptet habe, sondern bereits vor 1967. Die Einlagerungen der Atommüll-Fässer sei damals in feuchten Kammern erfolgt, wie die Befragung von Mitarbeitern ergeben habe. Gabriel: „Es gab nie ein sicheres Endlager Asse, sondern es wurden bewusst Informationen zu Laugenzutritten unterdrückt.“ Gabriel: „Unabhängig von der noch ausstehenden Bewertung des Verfahrensmanagements durch einen externen Gutachter steht nach meiner Auffassung fest, dass die Verfahrensführung der Asse und ihre Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden grundlegend neu gestaltet werden muss, um zukünftig weitere Fehler in der Verfahrensführung sowie daraus folgende Gefahren zu vermeiden. Die Zeit drängt. Hierzu habe ich bereits Gespräche mit der zuständigen Bundesforschungsministerin aufgenommen.“
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