Harmonisierung im Pflanzenschutz – mehr Transparenz und Verbraucherschutz Einheitliche…

Harmonisierung im Pflanzenschutz – mehr Transparenz und Verbraucherschutz Einheitliche…

Berlin –

Harmonisierung im Pflanzenschutz – mehr Transparenz und Verbraucherschutz Einheitliche europäische Rückstandshöchstgehalte in Kraft

In Europa gelten ab heute (01.09.2008) einheitliche europäische Rückstandshöchstgehalte an Pflanzenschutzmitteln in allen pflanzlichen Erzeugnissen einschließlich Obst und Gemüse. Damit beginnt ein neues Zeitalter für Transparenz und Einheitlichkeit, womit größeres Verbrauchervertrauen erreicht wird, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV). Das bisherige Durcheinander mit unterschiedlichen Rückstandshöchstgehalten je nach EU-Mitgliedstaat gehört endlich der Vergangenheit an, ebenso die Zeit, in der sogar unterschiedliche Grenzwerte innerhalb eines Mitgliedstaates galten. In einem Binnenmarkt wie dem der EU der 27 Länder bedeutet eine solche Entscheidung zur Harmonisierung und Vereinheitlichung einen großen Fortschritt für den Gesundheitsschutz der Verbraucher und für gleiche Wettbewerbsbedingungen der Produzenten, stellte der DBV fest. Diese Harmonisierung sollte der Lebensmittelhandel nicht durch Schaffung eigener Grenzwerte gefährden. Denn nationale Verordnungen zu Rückstandshöchstmengen gelten im EU-Binnenmarkt nun nicht mehr.
Bei den deutschen Bauern, vor allem bei den Obst- und Gemüseerzeugern, stieß in den vergangenen Jahren immer wieder auf großes Unverständnis, dass für bestimmte ausländische Erzeugnisse, die in Deutschland vermarktet wurden, andere Maßstäbe herangezogen wurden, als für die eigenen Produkte mit deutscher Herkunft. So konnten spanische, italienische oder Erzeugnisse aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland rechtmäßig exportiert werden, wenn eine sogenannte Allgemeinverfügung beantragt wurde. Solche Importe waren sogar möglich, wenn in Deutschland für die betreffenden Erzeugnisse strengere Rückstandshöchstmengen galten. Somit gab es in Deutschland neben der für heimische Produkte geltenden nationalen Rückstandshöchstmengenverordnung praktisch Nebenwerte durch die Allgemeinverfügungen nach § 54 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
Dieser untragbare Zustand der fehlenden Einheitlichkeit und Harmonisierung führte in der Vergangenheit bei Obst und Gemüse immer wieder zu öffentlichen Diskussionen wegen Überschreitungen von Rückstandshöchstmengen. Dieser für die heimischen Erzeuger und Verbraucher unhaltbare Zustand gehört durch die einheitlichen Rückstandshöchstmengen jetzt endgültig der Vergangenheit an.
Deutscher Bauernverband
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