Novelle der Verpackungsverordnung

Novelle der Verpackungsverordnung

Köln –

Novelle der Verpackungsverordnung
Interseroh erster Dienstleister mit zertifizierten Branchenlösungs-Verfahren
29.08.2008 – Der Kölner Entsorgungsspezialist Interseroh Dienstleistungs GmbH erfüllt die Vorgaben, die der Gesetzgeber im Zuge der Novelle der Verpackungsverordnung an spezielle Branchenlösungen stellt. Die entsprechende Bescheinigung erhielt das Unternehmen diese Woche durch den unabhängigen Sachverständigen Dr. Norbert Hüsgen von ZER-QMS. Damit kann Interseroh Herstellern und Handel bei der Verpackungsrücknahme kostengünstige und rechtssichere Branchenentsorgungskonzepte anbieten. Interseroh hat sich zudem als erster Dienstleister freiwillig einem Zertifzierungsverfahren des TÜV Rheinland unterworfen, das ihr ein ‚geprüftes Verfahren für Branchenlösungen‘ und damit die Vollständigkeit, Relevanz und Plausibilität des Dienstleistungsverfahrens attestiert.
Ab 1. Januar 2009 müssen Hersteller alle Verkaufsverpackungen aus privaten Haushalten und vergleichbaren Erfassungsorten in einem dualen System anmelden. Für Verkaufsverpackungen, die in kleinen Handwerksbetrieben, Hotels, Bildungseinrichtungen, Kinos und ähnlichen, ‚den Haushalten vergleichbaren Anfallstellen‘ zurückgenommen werden, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Branchenlösungen mit speziellen Anforderungen geschaffen. Die Branchenlösungen von Interseroh entsprechen diesen Vorgaben und bieten auf den Kunden abgestimmte Erfassungsstrukturen und Verwertungsnachweise.
‚Mit unserer variablen Dienstleistung ‚Interseroh Vario’ erhalten unsere Herstellerkunden durch die optimale Kombination von ‚Dualem System Interseroh’ und ‚Branchenlösungen Interseroh’ eine rechtssichere Lösung für die Verpackungsrücknahme mit gleichzeitiger Kostenminimierung‘, so Roland Stroese, Vorstand der Interseroh AG. Damit werde die bewährte duale Erfassungssystematik beibehalten und im Sinne der Kunden ergänzt. Gleichzeitig werde die tatsächliche Anfallstellenstruktur berücksichtigt. Erste Gespräche mit den zuständigen Behörden mit dem Ziel der Abstimmung wurden bereits geführt, so Stroese.
Um ihren Kunden auch in Zukunft die gewohnte Dienstleistungsqualität zu garantieren, hat Interseroh ihre Branchenlösungen zudem den strengen Qualitätskriterien des TÜV Rheinland unterworfen. Dieser bestätigt Interseroh die Übereinstimmung des Verfahrens mit der Verpackungsnovelle sowie die Plausibilität des Verfahrens im Hinblick auf die Ziele der neuen Rechtsvorgaben.
Die Branchenlösungen Interseroh basieren auf einer Konzeptstudie, die die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Wiesbaden, im Auftrag des Dienstleisters durchführte. Zudem greift Interseroh auf eine fast zehnjährige Erfahrung mit dem Interseroh Selbstentsorgersystem für gewerblich anfallende Verkaufsverpackungen zurück. Aktuell lässt Interseroh zusammen mit anderen Systembetreibern durch die GVM die jeweils relevanten Verpackungsquoten für alle in Betracht kommenden Branchen ermitteln. Ziel ist es, im Markt einen gemeinsamen Standard zu etablieren, an dem sich alle Hersteller und Systembetreiber orientieren können.
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