Entwurf des Luftreinhalteplans Marburg liegt vor
Entwurf des Luftreinhalteplans Marburg liegt vor
Wiesbaden –
Entwurf des Luftreinhalteplans Marburg liegt vor
Das Hessische Umweltministerium hat den Entwurf des Luftreinhalteplans Marburg vorgelegt. Maßnahmen im Verkehrsbereich und eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien sollen künftig die Belastung der Stadt mit dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid vermindern helfen. Die Schadstoffbelastung im Stadtgebiet wird insbesondere durch Stickstoffdioxid (NO2) verursacht. So wurde im Jahre 2006 an der Luftmessstation Marburg-Universitätsstrasse der Immissionsgrenzwert zuzüglich der Toleranzmarge für den NO2-Jahresmittelwert überschritten, was die Erstellung eines Luftreinhalteplans erforderlich machte. Die Grenzwerte für die Komponente Feinstaub (PM10) wurden hingegen eingehalten.
Neben dem Hessischen Umweltministerium waren das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie und die Stadt Marburg an der Planerstellung beteiligt.
Etwa 60 – 80 Prozent der Stickstoffdioxidemissionen im Marburger Stadtgebiet werden dem Verkehr zugeschrieben. Daher zielen die im Planentwurf vorgesehenen Minderungsmaßnahmen insbesondere auf den Verkehrsbereich. Bei Ausschreibungen von Verkehrsdienstleistungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind z. B. Fahrzeuge mit geringen Feinstaub- und NO2-Emissionen zu fordern. Im innerstädtischen Bereich sollen verstärkt emissionsarme Erdgasbusse eingesetzt werden. Aber auch der Ausbau des Car-Sharing-Angebots und die Ausweisung weiterer Park Ride-Parkplätze sollen zu einer Minderung der Verkehrsemissionen beitragen.
Flankierend dazu ist der zukünftig gewünschte verstärkte Einsatz regenerativer Energien (Solar-, Wasserkraft- und Windkraftanlagen) zu sehen sowie die kompetente Energieberatung der Bürger durch einen entsprechenden Fachdienst in Kooperation mit der Verbraucherschutzzentrale Hessen.
Der Planentwurf wird vom 19. August 2008 bis einschließlich Donnerstag, 18. September 2008 von der Stadt Marburg öffentlich ausgelegt. Er ist während dieser Zeit auch unter www.hmulv.hessen.de auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie unter www.hlug.de auf der Homepage des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zu finden und kann entsprechend eingesehen bzw. herunter geladen werden.
In der Zeit vom 19. August 2008 bis einschließlich 2. Oktober 2008 können Bürger und Behörden ihre Einwendungen, Bedenken und Anregungen schriftlich an das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Postfach 3109, 65021 Wiesbaden richten.
Pressestelle
Hessisches Ministerium für Umwelt,
ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
/new/pmcounter.cfm?n_pinr_=335180″ width=“1″ height=“1″>Hessisches Ministerium für Umwelt,
ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden