Motorsport im Wald bleibt verboten
Motorsport im Wald bleibt verboten
Erfurt –
Motorsport im Wald bleibt verboten
Gesetzentwurf zur Änderung und Aufhebung von Vorschriften zu Wald, Fischerei und Waldgenossenschaften in zweiter Lesung
In den vergangen drei Monaten wurde der eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften zum Wald, zur Fischerei und zu den Waldgenossenschaften im parlamentarischen Verfahren umfassend beraten. Der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, äußerte sich im Thüringer Landtag positiv zu den vorgeschlagenen Änderungen.
Bezüglich des Thüringer Waldgesetzes wurde beim so genannten Betretungsrecht eine Lösung gefunden. So wird zwar grundsätzlich am Verbot des Motorsports im Wald festgehalten, aber im Ausnahmefall, wie beispielsweise regional bedeutungsvolle Motorsportveranstaltungen, sind Genehmigungen mit Auflagen möglich. Die Zusammenführung des Thüringer Waldgesetzes und des Thüringer Waldgenossenschaftsgesetzes sind zu begrüßen. Die Gesetzeszusammenführung bedeutet eine wesentlich bessere Handhabung von Vorschriften zum Wald und trägt zur Deregulierung bei, so der Minister.
Des Weiteren geht es bei diesem Gesetzentwurf in einem weiteren Artikel um Änderungen beim Thüringer Fischereigesetz. Die Verbände hatten die Bereitschaft signalisiert, noch mehr fischereipolitische Verantwortung zu übernehmen. Die ersten Schritte dazu sind mit dieser vorliegenden Gesetzesänderung auf den Weg gebracht worden, bestätigt Dr. Volker Sklenar.