Freispruch für ROBIN WOOD-Aktivistin

Freispruch für ROBIN WOOD-Aktivistin

Hamburg –

Freispruch für ROBIN WOOD-Aktivistin
Einspruch gegen Strafbefehl nach Beteiligung an einer Transparent-Aktion gegen Energiekonzern Vattenfall war erfolgreich
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat heute eine ROBIN WOOD-Aktivistin vom Vorwurf freigesprochen, sie hätte eine nicht angemeldete Protestveranstaltung gegen den Energiekonzern Vattenfall geleitet. Sie hatte deshalb einen Strafbefehl über 1.500 Euro erhalten (50 Tagessätze à 30 Euro).
Anlass für die ROBIN WOOD-Aktion, an der sich die 22-jährige Frau beteiligt hatte, war der Besuch von Vattenfall-Chef Lars Josefsson am 18. Januar 2007 in Berlin. Er hatte damals bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit Bundesumweltminister Gabriel im Konzerthaus am Gendarmenmarkt versucht, sich und sein Unternehmen als Klimaschützer darzustellen – obwohl Vattenfalls Braunkohlekraftwerke zu den größten CO2-Schleudern ganz Europas gehören. Aus Protest dagegen hatten ROBIN WOOD-AktivistInnen an Fahnenmasten vor dem Gebäude ein Transparent aufgespannt. Eine Aktivistin wurde von der Polizei willkürlich herausgegriffen und zur Leiterin einer nicht angemeldeten Versammlung erklärt. In der Polizeiakte wird als angeblicher Beleg für die Versammlungsleitung u.a. aufgeführt, es handle sich bei der Beschuldigten nicht um eine Mitläuferin, sondern um eine „engagierte Umweltschützerin“.
„Die Staatsanwaltschaft ist heute mit dem Versuch gescheitert, gerade die Menschen abzustrafen, die sich wiederholt engagiert und konsequent für Umwelt- und Klimaschutz einsetzen, und das ist gut so“, sagt Ute Bertrand, Sprecherin von ROBIN WOOD. „Die Aktion war ein notwendiger öffentlicher Kommentar zu der üblen Klima-PR von Vattenfall.“
Die betroffene Aktivistin war angesichts des Prozessausgangs zufrieden.
„Das Versammlungsgesetz ist schon so oft missbraucht worden, um politischen Protest klein zu halten. Es ist gut mitzuerleben, dass das Grenzen hat. Ich bin froh, dass ich mich jetzt wieder mehr mit Klimaschutz beschäftigen kann und nicht noch mehr Zeit in Gerichten verbringen muss.“
Der Prozess hatte sich über Monate hingezogen. Zum ersten Prozesstag im Dezember 2007 war nur ein Polizeizeuge geladen. Weil die Staatsanwaltschaft darauf bestand, alle PolizistInnen, die bei der Aktion vor Ort gewesen waren, zu hören, wurde die Verhandlung ausgesetzt. Die Fortsetzung fand am 23. Mai 2008 statt – wiederum ohne Ergebnis, da die Staatsanwaltschaft die Richterin vom ersten Prozesstag als Zeugin vorladen ließ. Dies ergab aber wiederum keine belastenden Erkenntnisse, so dass die Verhandlung heute mit einem Freispruch endete.
Kontakt:
Ute Bertrand, Pressesprecherin,
Tel. 040 / 380 892 22,
presse@robinwood.de
Die Pressemitteilung zu der Aktion am 18.1.07 finden Sie hier:
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