10-Prozentziel für Biokraftstoffe beibehalten!
10-Prozentziel für Biokraftstoffe beibehalten!
Berlin –
10-Prozentziel für Biokraftstoffe beibehalten!
UFOP-Vorsitzender Dr. Kliem appelliert an das Europäische Parlament
Berlin, 3. Juni 2008 – In einem Schreiben an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes appelliert der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP), Dr. Klaus Kliem, dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Mengenziel von 10 Prozent Biokraftstoffen ab 2020 zuzustimmen.
Der UFOP-Vorsitzende äußert in seinem Schreiben Verständnis dafür, dass das Parlament die aktuelle Debatte über die Rohstoffverfügbarkeit und -herkünfte berücksichtigen müsse. Angesichts des Zeitdruckes für einen wirksamen Klimaschutz sei es jedoch erforderlich, dass der Transportbereich in die Pflicht genommen werde, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der CO2-Minderungsziele zu leisten. Nachhaltig produzierte Biokraftstoffe seien in Kombination mit dem technologischen Fortschritt, insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte Energieeffizienz von Fahrzeugen, die Basis für die zeitnahe Erreichung dieser Ziele, stellte Dr. Kliem in seinem Schreiben heraus. Die Vergangenheit bestätige zudem, dass unverbindliche Mengenziele für Biokraftstoffe in den Mitgliedsstaaten ein erheblich unterschiedliches Tempo in der Umsetzung zur Folge hatten. Die Analysen der EU-Kommission würden eindeutig die Notwendigkeit der verbindlichen Mengenziele begründen, denn die stetig wachsende Importabhängigkeit bei Erdöl und Erdgas bekomme derzeit bereits jeder Verbraucher deutlich zu spüren.
Mit Blick auf die Zielsetzung für das Jahr 2020 müssen nach Ansicht der UFOP gleichzeitig auch die Anforderungen an eine nachhaltige Biomasse- und Biokraftstoffproduktion international geregelt werden. Dr. Kliem begrüßt in seinem Schreiben, dass auch die Einhaltung dieser Anforderungen
Gegenstand der von der Kommission sicher zu stellenden Berichterstattung sei. Das verbindliche Mengenziel von 10 Prozent unterliege demzufolge einem regelmäßigen Prüfvorbehalt.
Die UFOP sieht es als dringend erforderlich an, das verpflichtende Mengenziel im EU-Recht zu verankern und mit verbindlichen Zwischenzielen zu untersetzen, um nicht schon jetzt den Beginn einer Biokraftstoffentwicklung in allen Mitgliedsstaaten abzuwürgen.
Im Hinblick auf die Stellung von Raps als bedeutendem Rohstoff für die europäische Biokraftstoffproduktion beklagt die UFOP die rechnerische Schlechterstellung der einjährigen Kulturarten wie Raps und Getreide gegenüber dem Monokulturplantagenanbau von Palmöl bei der Berechnung des Beitrags zur CO2-Einsparung. Dr. Kliem fordert die Abgeordneten daher auf, dass für einjährige Kulturarten durch eine freiwillige Zertifizierung das Fruchtfolgesystems als Referenzsystem herangezogen werden kann.
Die UFOP-Forderungen im Einzelnen:
1. Das verbindliche Mengenziel 10 Prozent für Biokraftstoffe im Jahr 2020 muss beibehalten werden.
2. Dieses Ziel von 10 Prozent Biokraftstoffen im Jahr 2020 sollte mit verpflichtenden Mengenzielen in Höhe von 6 Prozent bis zum Jahr 2012 und 8 Prozent bis zum Jahr 2016 im Sinne von Prüfsteinen untersetzt werden.
Die obligatorische Berichterstattung an den Rat und das Parlament muss um die Prüfung der vorgeschlagenen Zwischenziele bzw. der für die Erreichung geschaffenen förderpolitischen Rahmenbedingungen im jeweiligen Mitgliedsstaat ergänzt werden.
3. Eine große Herausforderung stellt die strategische Bereitstellung der erforderlichen Biomasse für die Produktion von Biokraftstoffen dar.
Förderpolitische Anreize der Europäischen Union dürfen nicht zu umweltpolitischen Verwerfungen in den Agrarrohstoff produzierenden Exportländern führen. Die Schaffung international anerkannter Nachhaltigkeitskriterien und Zertifizierungssysteme sind eine zwingende Voraussetzung für die Mengenzielerreichung bzw. für die Akzeptanz in der Öffentlichkeit.
Förderpolitische Anreize der Europäischen Union dürfen nicht zu umweltpolitischen Verwerfungen in den Agrarrohstoff produzierenden Exportländern führen. Die Schaffung international anerkannter Nachhaltigkeitskriterien und Zertifizierungssysteme sind eine zwingende Voraussetzung für die Mengenzielerreichung bzw. für die Akzeptanz in der Öffentlichkeit.
4. Es muss sichergestellt sein, dass die Umsetzung entsprechender Zertifizierungssysteme nicht dazu führt, dass Wettbewerbsverzerrungen auf der Rohstoffsproduktionsseite verankert werden.
In der Europäischen Union werden gemessen am internationalen Maßstab hohe ordnungspolitische Anforderungen an die Rohstoffproduktion im Rahmen der Cross-Compliance-Regelungen gestellt. Die im Anhang VII des EU-Richtlinienentwurfes zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (KOM(2008)0019) aufgeführten Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen zur CO2-Einsparung enthalten jedoch den grundsätzlichen systematischen Fehler, dass einjährige Kulturarten wie Raps und Getreide mit dem Monokulturplantagenanbau von Palmöl verglichen werden. Die rechnerische Klimagasbilanz bevorzugt daher im Ergebnis die Palmölimporte einseitig.
Die UFOP fordert, dass für einjährige Kulturarten wie z. B. Raps und Getreide stattdessen optional im Rahmen einer freiwilligen Zertifizierung das Fruchtfolgesystem als Referenzsystem herangezogen werden kann. Hierdurch wird die Option geschaffen, dass durch die Ausgestaltung der Fruchtfolge und Einführung von Kulturarten wie z. B. Ackerbohnen und Erbsen, ohne Stickstoffdüngung zugleich ein marktwirtschaftlicher Anreiz geschaffen wird, das Fruchtfolgesystem im Sinne der CO2-Effizienz zu optimieren. Die UFOP ist an der Entwicklung eines Zertifizierungssystems in Deutschland beteiligt und hat zu der zuletzt dargestellten Forderung ein Gutachten in Auftrag gegeben.
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