Neue EU-Chemikalienbehörde muss gefährliche Chemikalien verbieten

Neue EU-Chemikalienbehörde muss gefährliche Chemikalien verbieten

Berlin –

Neue EU-Chemikalienbehörde muss gefährliche Chemikalien verbieten
Brüssel/Berlin: Anlässlich des bevorstehenden Arbeitsbeginns der neuen Europäischen Chemikalienagentur ECHA am 3. Juni in Helsinki forderte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung auf, mit Hilfe der neugeschaffenen Institution für ein schnelles Verbot gefährlicher Chemikalien zu sorgen. Dazu müsse die Behörde jedoch mit ausreichenden personellen und finanziellen Kapazitäten ausgestattet werden. Sicherzustellen sei außerdem eine Beteiligung der Öffentlichkeit an ihrer Arbeit.
Patricia Cameron, BUND-Chemieexpertin: ‚Es sind inzwischen Hunderte von besonders riskanten Chemikalien bekannt, denen die Verbraucherinnen und Verbraucher schutzlos ausgeliefert sind. Nur eine Zulassungspflicht und die öffentliche Bekanntmachung dieser gefährlichen Chemikalien kann die Industrie dazu bewegen, mehr Gelder in die Entwicklung sicherer Alternativen zu stecken. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie alle riskanten Stoffe nach Helsinki meldet. Nur dann kann die Bevölkerung über die Gefahren ausreichend aufgeklärt werden und sich bestmöglich davor schützen.‘
Die Europäische Chemikalienagentur soll zunächst eine Liste der gefährlichsten Stoffe erstellen, die künftig im Rahmen der EU-Chemikaliengesetzgebung REACH (Registrierung und Autorisierung von Chemikalien) erstmals ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Entsprechend der REACH-Verordnung lassen sich dann besonders gefährliche Stoffe, die sich in Mensch und Tier anreichern und Krebs oder Unfruchtbarkeit verursachen, verbieten bzw. nur noch mit Sondergenehmigung vermarkten.
Die Chemikalienverordnung REACH bringt dem Verbraucher außerdem neue Rechte. Zukünftig kann bei Händlern und Herstellern nachgefragt werden, ob ein Produkt einen besonders riskanten Stoff enthält. Die Firmen sind dann verpflichtet, diese Anfragen innerhalb von 45 Tagen kostenfrei zu beantworten. Dieses Recht betrifft jedoch nur Chemikalien, die von der ECHA als besonders gefährliche Stoffe eingestuft sind. Auch deshalb sei es wichtig, dass sich die Bundesregierung für eine vollständige Listung aller riskanten Chemikalien einsetze, so der BUND.
Pressekontakt:
Patricia Cameron
BUND-Expertin für Chemikalienpolitik
Tel. 030-27586-426
bzw. Rüdiger Rosenthal
BUND-Pressestelle
Tel. 030-27586-425/-464, Fax: -440
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